Vertragsrecht und AGB

Dem Vertragsrecht kommt in unserer Rechtsordnung zentrale Bedeutung zu. Wir entwickeln Verträge, die speziell auf die Vorgaben und Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind. Weiter prüfen wir auch bereits vorhandene Vertragswerke auf deren rechtliche Tragfähigkeit und ermitteln erforderlichen Anpassungsbedarf, um die Rechte unserer Mandanten optimal zu wahren. Durch eine vorausschauende und passgenaue Vertragsgestaltung lassen sich Streitigkeiten erfahrungsgemäß oftmals bereits im Vorfeld vermeiden oder jedenfalls erheblich reduzieren.

Einen besonderen Bestandteil des Vertragsrechts bilden die Regelungen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Hier entscheiden oftmals Nuancen in der Formulierung, ob eine Klausel in einem Rechtsstreit Bestand haben kann oder nicht. Eine umfassende Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist für eine rechtssichere Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen daher elementar. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei der Gestaltung ihrer Verträge ebenso wie bei deren Verhandlung und Durchsetzung.

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