Naturschutzrecht
Wir beraten und vertreten Bauherren, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Kommunen zu naturschutzrechtlichen Fragestellungen, insbesondere
- zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung einschließlich der Besonderheiten im Baurecht,
- zum Biotopschutz,
- zu gebietsbezogenen Unterschutzstellungen, wie Naturschutzgebiete, Nationalparke oder Landschaftsschutzgebiete mit ihren unterschiedlichen Schutzregimen,
- zu Natura-2000-Gebieten, wie FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten, einschließlich FFH-Verträglichkeitsabschätzungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen,
- zum allgemeinen Artenschutz (§§ 39 ff. BNatSchG) und zum besonderen Artenschutz (§§ 44 ff. BNatSchG), insbesondere zu den Zugriffsverboten des § 44 BNatSchG, vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen), speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen (saP), zu Ausnahmen und zu Befreiungen nach § 67 BNatSchG sowie
- bei einer Umweltprüfung nach dem BauGB und einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG.
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