Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten eine Vielzahl von Unternehmen, leitende Angestellte, Führungskräfte, Ärzte, Geschäftsführer und Vorstände sowie Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich im Bereich des individuellen sowie im kollektiven Arbeitsrecht.
Dazu gehören insbesondere
- die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen und Vorstandsverträgen,
- die Begleitung von Projekten im Personalbereich,
- eine strategische Beratung,
- eine Beratung bei der Einführung von Kurzarbeit,
- eine Beratung zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit (§ 266a StGB),
- Fragen der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG),
- eine individualarbeitsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit einer Abmahnung, einer Kündigung (KSchG), einem Arbeitszeugnis etc.,
- die Beratung in allen Bereichen des Betriebsverfassungsrechts (BetrVG),
- Beratung im Spannungsfeld mit Betriebsräten,
- die Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Gesamtbetriebsvereinbarungen und Konzernbetriebsvereinbarungen sowie weiterer kollektivrechtlicher Regelungen,
- die Vertretung in Urteils- und Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten und
- die Durchführung von Inhouse-Schulungen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
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