Grundstücksverkehr und Vorkaufsrechte

Bei der Veräußerung von Grundstücken beraten wir die öffentliche Hand, Unternehmen und Privatpersonen insbesondere im Zusammenhang mit der Ausübung von Vorkaufsrechten und der Genehmigung von Grundstücksveräußerungen.

Vorkaufsrechte können sich dabei vor allem aus dem Naturschutzrecht, dem Wasserrecht, dem Baugesetzbuch und dem Grundstücksverkehrsgesetz ergeben. Genehmigungserfordernisse für Grundstücksveräußerungen können sich wiederum aus dem Grundstücksverkehrsgesetz und landesrechtlichen Vorschriften ergeben, etwa aus dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz.

Über das Grundstücksverkehrsrecht im engeren Sinne hinaus beraten wir die öffentliche Hand und  Privatpersonen auch bei kommunalen Grundstücksgeschäften im Hinblick auf Ausschreibungspflichten, Interessenbekundungsverfahren und Einheimischenmodelle.

 

 

 

 

Rechtsgebiete

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    Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
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    Rechtsanwalt
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