Öffentliches Bauplanungsrecht

Im Öffentlichen Bauplanungsrecht beraten wir unsere Mandanten bei der Schaffung bzw. Abwehr von Baurecht, insbesondere durch Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne oder Satzungen nach BauGB, einschließlich aller rechtlichen Begleitfragen wie

Wir kooperieren eng mit einem eingespielten Team aus erfahrenen Planungsbüros für Städtebau, Immissionsschutzgutachtern, Geruchsgutachtern und Biologen für die natur- und artenschutzrechtliche Bewertung.

Wir verfügen auch über eine umfassende Erfahrung im Bereich des übrigen Städtebaurechts (gesetzliche Vorkaufsrechte, insbesondere nach § 24 BauGB und § 25 BauGB, Umlegungsverfahren, städtebauliche Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen etc.).

Rechtsgebiete

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