Öffentliches Bauplanungsrecht
Im Öffentlichen Bauplanungsrecht beraten wir unsere Mandanten bei der Schaffung bzw. Abwehr von Baurecht, insbesondere durch Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne oder Satzungen nach BauGB, einschließlich aller rechtlichen Begleitfragen wie
- Sicherungsmaßnahmen (§ 14 BauGB und § 15 BauGB),
- beschleunigte Verfahren (§ 13 BauGB, § 13a BauGB und § 13b BauGB),
- städtebauliche Verträge (§ 11 BauGB und § 12 BauGB),
- bauordnungsrechtlichen Folgefragen (Baugenehmigungsverfahren),
- Raumordnungsrecht (Ziele und Grundsätze aus dem Landesentwicklungsprogramm und den Regionalplänen),
- Immissionsschutzrecht (Schallschutz im Städtebau, Luftreinhaltung etc.)
- Denkmalschutzrecht (BayDSchG) oder
- Naturschutz und Artenschutz.
Wir kooperieren eng mit einem eingespielten Team aus erfahrenen Planungsbüros für Städtebau, Immissionsschutzgutachtern, Geruchsgutachtern und Biologen für die natur- und artenschutzrechtliche Bewertung.
Wir verfügen auch über eine umfassende Erfahrung im Bereich des übrigen Städtebaurechts (gesetzliche Vorkaufsrechte, insbesondere nach § 24 BauGB und § 25 BauGB, Umlegungsverfahren, städtebauliche Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen etc.).
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung – in unserer Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort.
+49 821 90644-0