Öffentliches Bauplanungsrecht

Im Öffentlichen Bauplanungsrecht beraten wir unsere Mandanten bei der Schaffung bzw. Abwehr von Baurecht, insbesondere durch Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne oder Satzungen nach BauGB, einschließlich aller rechtlichen Begleitfragen wie

Wir kooperieren eng mit einem eingespielten Team aus erfahrenen Planungsbüros für Städtebau, Immissionsschutzgutachtern, Geruchsgutachtern und Biologen für die natur- und artenschutzrechtliche Bewertung.

Wir verfügen auch über eine umfassende Erfahrung im Bereich des übrigen Städtebaurechts (gesetzliche Vorkaufsrechte, insbesondere nach § 24 BauGB und § 25 BauGB, Umlegungsverfahren, städtebauliche Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen etc.).

Rechtsgebiete

Ihre Ansprechpartner

  • Gert Guggemos

    Rechtsanwalt,
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
    Partner

  • Dr. Sebastian Pfahl

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht
    Partner

  • Prof. Dr. Simon Bulla

    Rechtsanwalt,
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
    Fachanwalt für Vergaberecht,
    Partner

  • Cornelius Thoma

    Rechtsanwalt,
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
    Partner

  • Dr. Robert Praßler

    Rechtsanwalt
    Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
    Partner

  • Felix Müller

    Rechtsanwalt
    Magister der Verwaltungswissenschaften

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

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