Altlastenrecht
Wir beraten in einer Vielzahl von Altlastenfällen aus dem Bereich des Bodenschutzrechts (BBodSchG; BBodSchV),
hier insbesondere
- auf dem Gebiet der für Kommunen relevanten Bauleitplanung,
- in den Fällen von „Altdeponien“
- zu den Fragen der behördlichen Auswahl eines möglichen Untersuchungs- und/oder Sanierungspflichtigen, der Erkundungs- oder Sanierungsbedürftigkeit einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast gegenüber den zuständigen Bodenschutz- und Fachbehörden, wie z. B. den Wasserwirtschaftsämtern.
Unsere eingespielten Kontakte zu bewährten Sachverständigenbüros helfen uns bei der Suche nach wirtschaftlichen und zeitnahen Lösungen.
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