Altlastenrecht

Wir beraten in einer Vielzahl von Altlastenfällen aus dem Bereich des Bodenschutzrechts (BBodSchG; BBodSchV),
hier insbesondere

  • auf dem Gebiet der für Kommunen relevanten Bauleitplanung,
  • in den Fällen von „Altdeponien“
  • zu den Fragen der behördlichen Auswahl eines möglichen Untersuchungs- und/oder Sanierungspflichtigen, der Erkundungs- oder Sanierungsbedürftigkeit einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast gegenüber den zuständigen Bodenschutz- und Fachbehörden, wie z. B. den Wasserwirtschaftsämtern.

Unsere eingespielten Kontakte zu bewährten Sachverständigenbüros helfen uns bei der Suche nach wirtschaftlichen und zeitnahen Lösungen.

Rechtsgebiete

Ihre Ansprechpartner

  • Cornelius Thoma

    Rechtsanwalt,
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
    Partner

  • Prof. Dr. Simon Bulla

    Rechtsanwalt,
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
    Fachanwalt für Vergaberecht,
    Partner

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