Förderrecht & EU-Beihilferecht

Wir beraten Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger im Förderrecht und EU-Beihilferecht zu allen relevanten Fragestellungen:

  • von der beihilferechtlichen Zulässigkeit und Absicherung der Förderung von Unternehmen durch die Öffentliche Hand im Bereich Wirtschaft, Kultur, Tourismus oder Infrastrukturmaßnahmen,
  • über die förderrechtlichen Voraussetzungen für Zuwendungen aus Landes- oder Bundesmitteln (Interessenbekundungsverfahren, KMU-Eigenschaft
    etc.) und
  • Rückforderungen von Fördermitteln wegen Vergabeverstößen
  • bis hin zu Beanstandungen der überörtlichen Rechnungsprüfung oder der Rechtsaufsicht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Simon Bulla hat Betrauungsakte, Private-Investor-Tests, De-minimis-Lösungen und andere maßgeschneiderte beihilferechtliche Lösungen für Zuwendungen, u. a. für mehrere Thermal- und Freizeitbäder, zwei Krankenhäuser, zwei Messestandorte, drei Gründer- und Technologiezentren, mehrere Seilbahnen und eine Skiflugschanze begleitet.

Rechtsgebiete

Ihre Ansprechpartner

  • Prof. Dr. Simon Bulla

    Rechtsanwalt,
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
    Fachanwalt für Vergaberecht,
    Partner

  • Dr. Robert Praßler

    Rechtsanwalt,
    Fachanwalt für Vergaberecht,
    Dipl.-Verwaltungswirt (FH),
    Partner

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