Förderrecht & EU-Beihilferecht
Wir beraten Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger im Förderrecht und EU-Beihilferecht zu allen relevanten Fragestellungen:
- von der beihilferechtlichen Zulässigkeit und Absicherung der Förderung von Unternehmen durch die Öffentliche Hand im Bereich Wirtschaft, Kultur, Tourismus oder Infrastrukturmaßnahmen,
- über die förderrechtlichen Voraussetzungen für Zuwendungen aus Landes- oder Bundesmitteln (Interessenbekundungsverfahren, KMU-Eigenschaft
etc.) und - Rückforderungen von Fördermitteln wegen Vergabeverstößen
- bis hin zu Beanstandungen der überörtlichen Rechnungsprüfung oder der Rechtsaufsicht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Simon Bulla hat Betrauungsakte, Private-Investor-Tests, De-minimis-Lösungen und andere maßgeschneiderte beihilferechtliche Lösungen für Zuwendungen, u. a. für mehrere Thermal- und Freizeitbäder, zwei Krankenhäuser, zwei Messestandorte, drei Gründer- und Technologiezentren, mehrere Seilbahnen und eine Skiflugschanze begleitet.
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