Öffentliches Wirtschaftsrecht
Im Öffentlichen Wirtschaftsrecht stehen wir als Berater für die Öffentliche Hand und für Unternehmen zur Verfügung,
insbesondere
- bei der Gestaltung öffentlich-rechtlicher Verträge,
- bei Subventionen und Beihilfen,
- zum kommunalen Unternehmensrecht,
- zum kommunalen Haushaltsrecht,
- zu public private partnerships,
- im Handwerksrecht, Gewerberecht und Kammerrecht,
- bei der staatlichen Aufsicht über Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft
- einschließlich der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Grundlagen (EU-Grundfreiheiten, Richtlinien und Verordnungen).
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
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