Öffentliches Wirtschaftsrecht

Im Öffentlichen Wirtschaftsrecht stehen wir als Berater für die Öffentliche Hand und für Unternehmen zur Verfügung,
insbesondere

  • bei der Gestaltung öffentlich-rechtlicher Verträge,
  • bei Subventionen und Beihilfen,
  • zum kommunalen Unternehmensrecht,
  • zum kommunalen Haushaltsrecht,
  • zu public private partnerships,
  • im Handwerksrecht, Gewerberecht und Kammerrecht,
  • bei der staatlichen Aufsicht über Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft
  • einschließlich der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Grundlagen (EU-Grundfreiheiten, Richtlinien und Verordnungen).
Rechtsgebiete

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung – in unserer Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort.

+49 821 90644-0