Wasserrecht
Hier liegen die Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeiten auf dem Gebiet
- der wasserrechtlichen Gestattungen für alle Arten von Gewässerbenutzungen (Erlaubnis, gehobene Erlaubnis und Bewilligung für Wasserbenutzungsanlagen),
- Genehmigungsverfahren von Anlagen an Gewässern,
- der Durchsetzung sog. „Alter Rechte“ und
- der Anlagen-Plangenehmigungen/-Planfeststellungen
- bis hin zu Nassauskiesungen.
Wir beraten unsere Mandanten auch bei allen weiteren Fragen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG), etwa
- Umfang und Grenzen von Gemeingebrauch und Anliegergebrauch,
- der Abwasserbeseitigung,
- dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. den Anforderungen der AwSV),
- den Anforderungen des Hochwasserschutzes (insb. zum Bauen in HQ-Gebieten)
- bis hin zu gewässeraufsichtlichen Maßnahmen.
Ihre Ansprechpartner
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Cornelius Thoma
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Partner -
Gert Guggemos
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Partner -
Prof. Dr. Simon Bulla
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Fachanwalt für Vergaberecht,
Partner -
Dr. Sebastian Pfahl
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Partner
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