Wasserrecht

Hier liegen die Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeiten auf dem Gebiet

  • der wasserrechtlichen Gestattungen für alle Arten von Gewässer­benutzungen (Erlaubnis, gehobene Erlaubnis und Bewilligung für Wasser­benutzungsanlagen),
  • Genehmigungsverfahren von Anlagen an Gewässern,
  • der Durchsetzung sog. „Alter Rechte“ und
  • der Anlagen-Plangenehmigungen/-Planfeststellungen
  • bis hin zu Nassauskiesungen.

Wir beraten unsere Mandanten auch bei allen weiteren Fragen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG), etwa

  • Umfang und Grenzen von Gemeingebrauch und Anliegergebrauch,
  • der Abwasserbeseitigung,
  • dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. den Anforderungen der AwSV),
  • den Anforderungen des Hochwasserschutzes (insb. zum Bauen in HQ-Gebieten)
  • bis hin zu gewässeraufsichtlichen Maßnahmen.
Rechtsgebiete

Ihre Ansprechpartner

  • Cornelius Thoma

    Rechtsanwalt,
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
    Partner

  • Gert Guggemos

    Rechtsanwalt,
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
    Partner

  • Prof. Dr. Simon Bulla

    Rechtsanwalt,
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
    Fachanwalt für Vergaberecht,
    Partner

  • Dr. Sebastian Pfahl

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht
    Partner

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