Städtebauliche Verträge
Nachdem die Mehrzahl der Bauleitplanverfahren in heutiger Zeit durch städtebauliche Verträge flankiert wird, stellt dieser Bereich einen weiteren Schwerpunkt der Beratungstätigkeit im öffentlichen Bauplanungsrecht dar.
Rechtsanwalt Gert Guggemos verfügt dabei über langjährige Erfahrung bei der Begleitung, Formulierung, Verhandlung und dem Abschluss solcher Verträge, sei es als klassischer Erschließungsvertrag, als Durchführungsvertrag für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB), oder als komplexes Vertragswerk, welches Folgelastenregelungen, Zweckbindungsregelungen, Grundstücksübertragungen etc. enthält. Die Abstimmung mit den Kommunen, dem Investor, den Planern etc. stellt dabei in der Praxis eine wichtige Aufgabe dar, da Bauleitplanung und Vertrag Hand in Hand gehen müssen.
Unterstützt und verstärkt wird Rechtsanwalt Gert Guggemos von Rechtsanwalt Prof. Dr. Simon Bulla, der ebenfalls über eine mehrjährige Erfahrung bei der Gestaltung städtebaulicher Verträge für Kommunen ebenso wie für Vorhabenträger verfügt.
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