Städtebauliche Verträge
Nachdem die Mehrzahl der Bauleitplanverfahren in heutiger Zeit durch städtebauliche Verträge flankiert wird, stellt dieser Bereich einen weiteren Schwerpunkt der Beratungstätigkeit im öffentlichen Bauplanungsrecht dar.
Rechtsanwälte Dr. Sebastian Pfahl und Prof. Dr. Simon Bulla verfügen über eine langjährige Erfahrung bei der Begleitung, Formulierung, Verhandlung und dem Abschluss solcher Verträge, sei es als klassischer Erschließungsvertrag, als Durchführungsvertrag für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB). Die Abstimmung mit den Kommunen, dem Investor, den Planern etc. stellt dabei in der Praxis eine wichtige Aufgabe dar, da Bauleitplanung und Vertrag Hand in Hand gehen müssen.
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