Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Arbeitsrecht,
Partnerin

Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in Augsburg, Zulassung als Rechtsanwältin seit 2002, seit 2004 Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Anwaltstätigkeit seit 2002 und seit 2006 als Partnerin in der Kanzlei Puhle & Kollegen, jetzt pdrei Rechtsanwälte.

Rechtsanwältin Melanie Heim hat sich bereits im Studium und Referendariat sowie mit Beginn ihrer beruflichen Laufbahn auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Sie ist deutschlandweit in der arbeitsrechtlichen Beratung tätig, berät und vertritt auf dem gesamten Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Frau Rechtsanwältin Heim erstellt und gestaltet Arbeits- und Dienstverträge sowie sonstige arbeitsrechtlich erforderliche Vereinbarungen und Schriftstücke, wie beispielsweise Abmahnungen und Kündigungen. Ebenso verhandelt und erstellt sie kollektivrechtliche Vereinbarungen, wie zum Beispiel Konzern-, Gesamt- sowie lokale Betriebsvereinbarungen.

Zu ihrem Spektrum gehören auch die Risikoabschätzung und strategische Beratung sowie die Begleitung von Unternehmensumstrukturierungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Betriebsübergängen gem. § 613a BGB.

In einer fortschreitend globalen Arbeitswelt erfolgt die arbeitsrechtliche Beratung und Gestaltung von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verstärkt auch auf Englisch.

Rechtsanwältin Heim berät und vertritt Unternehmen in sämtlichen das Personalwesen betreffenden rechtlichen Fragen. Zahlreiche Mandate kommen aus dem medizinischen Bereich.

Ein weiterer wesentlicher Bereich ist die Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen, insbesondere die Vertretung von Arbeitnehmern und Unternehmen in Kündigungsschutzprozessen.

Neben der Interessenvertretung führt Rechtsanwältin Melanie Heim im Arbeitsrecht Schulungen von Personalverantwortlichen im Rahmen von Inhouse-Schulungen durch, die individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse des Mandanten eingehen.

Ihre Tätigkeit im Mietrecht umfasst das Erstellen und Gestalten von privaten und gewerblichen Mietverträgen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung.

Im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts berät sie und übernimmt die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Sie berät auch im Vertragswesen, insbesondere bei der Erstellung von individuellen Vertragslösungen im zivilrechtlichen Bereich wie auch bei der Prüfung und Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Rechtsanwältin Melanie Heim vertritt Sie auch bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen, Beitreibung titulierter Forderungen, Zwangsvollstreckung sowie bei Zwangsräumungen von Mietwohnungen.

Übersicht Rechtsanwälte

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht

  • Mietrecht

  • Vertragsrecht und AGB