Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht beraten und vertreten wir Privatpersonen und (Versicherungs-) Unternehmen sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich. Unser Tätigkeitsspektrum reicht dabei
- vom Haftpflichtversicherungsrecht (z. B. Privat- oder Kfz-Haftpflicht)
- über die Sachversicherung,
- kommunale Kassenversicherungen,
- bis hin zum Recht der privaten Personenversicherung (z. B. Unfallversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung).
Durch die Tätigkeit von Rechtsanwältin Cornelia Wohlfart sowohl im Versicherungsrecht als auch im Medizinrecht liegt ein Schwerpunkt auf versicherungsrechtlichen Fallkonstellationen mit Personenschäden sowie im Bereich der Arzthaftung. Unsere Mandanten profitieren hier insbesondere von der Erfahrung, die Rechtsanwältin Cornelia Wohlfart im Personenschadenzentrum einer großen versicherungsrechtlichen Kanzlei sowohl in der außergerichtlichen Regulierung von Personenschäden als auch in der Führung von Gerichtsprozessen in diesem Bereich gesammelt hat.
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