Kommunalrecht

Wir beraten Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Kommunalunternehmen jeder Art und Größe zu kommunalrechtlichen Fragestellungen, etwa

  • bei Bürgerbegehren oder Ratsbegehren,
  • bei kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen und innerhalb von Gemeindeorganen (z. B. durch die Vertretung einer Gemeinde gegen die Beschlussanfechtung eines Gemeinderatsbeschlusses durch eine kassatorische Leistungsklage),
  • bei der Überprüfung von Beschlussfassungen im Gemeinderat sowie von Willenserklärungen und Rechtsgeschäften der Gemeinde im Rechtsverkehr auf ihre Wirksamkeit,
  • bei Haftungsfragen kommunaler Amtsträger,
  • zu Rechtsfragen der Kommunalunternehmen Öffentliches Wirtschaftsrecht,
  • bei der Gründung von Verbänden bzw. anderer Handlungsformen der kommunalen Zusammenarbeit,
  • im kommunalen Haushaltsrecht und
  • insbesondere zu Fragen der kommunalen Selbstverwaltung, z. B. gegenüber der überörtlichen Rechnungsprüfung und rechtsaufsichtlichen Beanstandungen.
Rechtsgebiete

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