Kommunalrecht
Wir beraten Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Kommunalunternehmen jeder Art und Größe zu kommunalrechtlichen Fragestellungen, etwa
- bei Bürgerbegehren oder Ratsbegehren,
- bei kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen und innerhalb von Gemeindeorganen (z. B. durch die Vertretung einer Gemeinde gegen die Beschlussanfechtung eines Gemeinderatsbeschlusses durch eine kassatorische Leistungsklage),
- bei der Überprüfung von Beschlussfassungen im Gemeinderat sowie von Willenserklärungen und Rechtsgeschäften der Gemeinde im Rechtsverkehr auf ihre Wirksamkeit,
- bei Haftungsfragen kommunaler Amtsträger,
- zu Rechtsfragen der Kommunalunternehmen Öffentliches Wirtschaftsrecht,
- bei der Gründung von Verbänden bzw. anderer Handlungsformen der kommunalen Zusammenarbeit,
- im kommunalen Haushaltsrecht und
- insbesondere zu Fragen der kommunalen Selbstverwaltung, z. B. gegenüber der überörtlichen Rechnungsprüfung und rechtsaufsichtlichen Beanstandungen.
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