Haftungsrecht und Schadensrecht
Das Haftungsrecht bestimmt, ob jemand für den Schaden eines anderen einzustehen hat. Es kann in den vielfältigsten Erscheinungsformen Bedeutung gewinnen, sowohl innerhalb als auch außerhalb vertraglicher Beziehungen. Die Prüfung, ob eine Schadensersatzpflicht vorliegt, in welcher Höhe Ansprüche bestehen und ob bei einem Dritten Regress genommen werden kann, ist oft mit komplexen rechtlichen Fragestellungen verbunden. Deshalb und aufgrund der vielfach sehr hohen wirtschaftlichen Bedeutung ist eine kompetente Beratung in diesem Feld unerlässlich.
Rechtsanwalt Dr. Praßler hat im Haftungs- und Schadensrecht promoviert und verfügt zudem über weitreichende Praxiserfahrung in der Beratung und Vertretung von Unternehmen, Freiberuflern, der öffentlichen Hand sowie Privatpersonen bei der Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen.
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