Abfallrecht
Wir beraten und vertreten deutschlandweit zahlreiche Anlagenbetreiber, insbesondere von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen thermischen Abfallverwertungsanlagen und von abfallrechtlich planfeststellungsbedürftigen Deponieprojekten.
Aus der bisherigen, über 20-jährigen Erfahrung zeigt sich ein früher Einstieg des anwaltlichen Beraters in das jeweilige Planungs- und Genehmigungsverfahren als zielführend, um mögliche inhaltliche und – vor allem – verfahrenstechnische Weichenstellungen im Zusammenwirken mit den weiteren Beauftragten, den Fach- und Genehmigungsbehörden zu ermöglichen. Wir begleiten Vorhabenträger bei der Vorbereitung der Antragstellung, im Genehmigungsverfahren, auf Erörterungsterminen und, wenn erforderlich, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
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