Abgrabungsrecht
Wir beraten und vertreten bayernweit seit nunmehr über 20 Jahren zahlreiche Unternehmen bei der Durchsetzung von Abgrabungsvorhaben (Sandabbau, Kiesabbau etc.), sei es Trockenabbau auf Grundlage des Bayerischen Abgrabungsgesetzes (BayAbgrG) oder Nassauskiesung auf Grundlage des Wasserrechts (WHG; BayWG) oder für Abbauvorhaben nach dem Bergrecht (BBergG). Aufgrund unserer langjährigen Praxis sind wir mit den Entwicklungen des Rechtsbereichs „mitgewachsen“.
Die Inhalte des „Leitfadens für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen“ und dessen Anwendung im konkreten Vorgang durch die jeweilige Genehmigungsbehörde bedingen eine anwaltliche Begleitung, die sinnvollerweise vom Beginn der Planungsphase an erfolgen sollte. Die Abstimmung der oftmals zahlreichen Nebenbestimmungen einer Abgrabungsgenehmigung mit der Behörde, dem Antragsteller und Gutachtern bzw. die Überprüfung der Nebenbestimmungen in der erteilten Genehmigung stellen den Schwerpunkt unseres Beratungsfelds dar. Wir begleiten auch, sofern erforderlich, die gerichtliche Durchsetzung.
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