Öffentliches Bauordnungsrecht
Im Öffentlichen Bauordnungsrecht umfasst unser Beratungsspektrum bereits die Betreuung vor Einreichung des Antrags auf Baugenehmigung/Vorbescheid für Einzelvorhaben nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) bis hin zur Überprüfung erteilter Genehmigungen.
Über Genehmigungsverfahren hinaus begleiten wir unsere Mandanten bei der Schaffung von Baurecht einschließlich dem Abschluss städtebaulicher Verträge, bei umweltfachlichen Begleitfragen, etwa des Immissionsschutzrechts, des Natur- und Artenschutzes, des Wasserrechts oder bei Abgrabungen und Altlastenproblematiken.
Das „Gegenstück“ zur Vertretung von Bauherren bildet der Bereich der gerichtlichen Auseinandersetzung gegen Baugenehmigungen/Vorbescheide und Bauvorhaben für betroffene Nachbarn. Hier begleiten wir Nachbarn im Klageverfahren einschließlich erforderlicher Eilverfahren.
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