Medizinrecht

Wir beraten und vertreten Ärzte, Krankenhäuser, Labore und Unternehmen im Gesundheitssektor in allen Teilbereichen des Medizinrechts.

So unterstützen und beraten wir unsere Mandanten beispielsweise

  • im Rahmen der Gründung ärztlicher Kooperationsformen (Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren – MVZ),
  • bei erforderlichen Antragsverfahren nach SGB V vor dem Zulassungsausschuss,
  • als Antragsteller vor den Zulassungs- und Berufungsausschüssen,
  • in sozialgerichtlichen Prozessen,
  • in Fragen des Honorar- und Vergütungsrechts der Ärzte (insbesondere nach EBM und GOÄ), auch in gebührenrechtlichen Widerspruchsverfahren,
  • im Bereich der Arzthaftung und zu compliance-rechtlichen Fragestellungen (§ 299a StGB und § 299b StGB) und
  • zu laborspezifischen Themen wie RiLiBÄK.
Rechtsgebiete

Ihre Ansprechpartner

  • Cornelia Wohlfart

    Rechtsanwältin,
    Fachanwältin für Medizinrecht,
    Partnerin

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+49 821 90644-0