Medizinrecht
Wir beraten und vertreten Ärzte, Krankenhäuser, Labore und Unternehmen im Gesundheitssektor in allen Teilbereichen des Medizinrechts.
So unterstützen und beraten wir unsere Mandanten beispielsweise
- im Rahmen der Gründung ärztlicher Kooperationsformen (Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren – MVZ),
- bei erforderlichen Antragsverfahren nach SGB V vor dem Zulassungsausschuss,
- als Antragsteller vor den Zulassungs- und Berufungsausschüssen,
- in sozialgerichtlichen Prozessen,
- in Fragen des Honorar- und Vergütungsrechts der Ärzte (insbesondere nach EBM und GOÄ), auch in gebührenrechtlichen Widerspruchsverfahren,
- im Bereich der Arzthaftung und zu compliance-rechtlichen Fragestellungen (§ 299a StGB und § 299b StGB) und
- zu laborspezifischen Themen wie RiLiBÄK.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung – in unserer Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort.
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