Beitragsrecht

Wir beraten und vertreten Kommunen wie auch Gebühren- und Beitragspflichtige auf dem Rechtsgebiet der öffentlichen Abgaben, d. h. der Steuer-, Gebühren- und Beitragserhebung insbesondere nach dem Bayerischen Kommunalabgabengesetz (BayKAG),

  • auf den Gebieten des Erschließungsbeitragsrechts (BayKAG/BauGB),
  • zu Beiträgen und Gebühren zu leitungsgebundenen Anlagen (Wasser, Abwasser) und
  • zu Fremdenverkehrsbeiträgen, Zweitwohnungssteuern, Kurbeiträgen etc.

Unsere Beratung umfasst die Schaffung und Prüfung von Satzungsrecht, die rechtliche und rechnerische Prüfung von Beitrags- und Gebührenkalkulationen und -bescheiden, die sachgerechte Wahl und Durchführung des möglichen Rechtsmittelverfahrens und die Gestaltung von Ablösungsverträgen. Auch das bayerische Ausbaubeitragsrecht mit seinen Nachwirkungen wird hierbei von uns betreut.

Rechtsgebiete

Ihre Ansprechpartner

  • Cornelius Thoma

    Rechtsanwalt,
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
    Partner

  • Prof. Dr. Simon Bulla

    Rechtsanwalt,
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
    Fachanwalt für Vergaberecht,
    Partner

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