Beitragsrecht
Wir beraten und vertreten Kommunen wie auch Gebühren- und Beitragspflichtige auf dem Rechtsgebiet der öffentlichen Abgaben, d. h. der Steuer-, Gebühren- und Beitragserhebung insbesondere nach dem Bayerischen Kommunalabgabengesetz (BayKAG),
- auf den Gebieten des Erschließungsbeitragsrechts (BayKAG/BauGB),
- zu Beiträgen und Gebühren zu leitungsgebundenen Anlagen (Wasser, Abwasser) und
- zu Fremdenverkehrsbeiträgen, Zweitwohnungssteuern, Kurbeiträgen etc.
Unsere Beratung umfasst die Schaffung und Prüfung von Satzungsrecht, die rechtliche und rechnerische Prüfung von Beitrags- und Gebührenkalkulationen und -bescheiden, die sachgerechte Wahl und Durchführung des möglichen Rechtsmittelverfahrens und die Gestaltung von Ablösungsverträgen. Auch das bayerische Ausbaubeitragsrecht mit seinen Nachwirkungen wird hierbei von uns betreut.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
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