Privates Baurecht
Wir beraten im privaten Baurecht, von der rechtssicheren Vertragsgestaltung bis hin zur konsequenten Durchsetzung oder Abwehr von Vergütungs- und Mängelansprüchen. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt dabei in dem engen Zusammenspiel zwischen dem Vergaberecht (VOB/A) und der anschließenden Bauphase (VOB/B). Durch diesen ganzheitlichen Ansatz sichern wir Ihre Rechte bereits bei der Projektvorbereitung ab und vertreten Ihre Interessen auch in allen Phasen der späteren Realisierung – außergerichtlich ebenso wie in gerichtlichen Verfahren.
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